Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von „Zauberer Manolo“
(gültig ab Januar 2017)
Grundlage eines Vertrages (dies gilt auch für mündlich abgeschlossene) sind die folgenden AGB:
Diese Regelungen gelten im Streitfall, was nicht bedeutet, dass von beiden Seiten nach eigenem Ermessen nicht ein Entgegenkommen stattfinden kann oder andere Lösungen bei Problemen gefunden werden können.
- Gage
Die Gage wird – wenn nicht anderweitig geregelt – in bar nach dem Auftritt bezahlt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Abzüge jeglicher Art vorzunehmen.
Der Künstler behält sich bei Zahlungsverzögerung vor, Zinsen in einem marktüblichen Rahmen zu berechnen.
- Programm
Die Programmgestaltung obliegt grundsätzlich dem Künstler. Wünsche des Auftraggebers/ Veranstalters können jedoch berücksichtigt werden. Angaben zu Dauer und Ausgestaltung der Programme werden im Vorfeld besprochen.
„Zauberer Manolo“ hat sicherzustellen, dass die Aufführung nicht gegen gesetzliche Regelungen, Verleumdungen und relevante Beleidigungen verstößt.
- Sorgfaltspflichten, Vertragsverletzung
Beide Parteien verpflichten sich, die Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Bei vom Auftraggeber verschuldeten Verzögerungen, die den Programmbeginn um mehr als 60 Minuten über die vereinbarte Zeit hinausschieben, kann ein Aufschlag auf die Gage erfolgen. Kann das Programm bis 120 Minuten nach der vertraglich vereinbarten Zeit nicht stattfinden, so wird die Zahlung des Honorars ohne Auftritt fällig. Bei Außenveranstaltungen trägt der Auftraggeber/ Veranstalter das Wetterrisiko.
Es entstehen keine Forderungen gegen den Künstler, wenn die Aufführung aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat („höhere Gewalt“, z.B. Krankheit, unbefahrbare Straßen aufgrund starken Schneefalls, Verkehrsunfall, Motorschaden etc.), ausfallen muss. Im Krankheitsfall versucht der Künstler, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen gleichwertigen Ersatz zu finden.
- Rundfunk-, Fernseh- und Studiotermine
Bei kurzfristigen Rundfunk-, Fernseh- und Studioterminen des Künstlers werden die Geschäftspartner aus diesem Vertrag befreit. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Künstler zu einer Ersatzveranstaltung entsprechend diesem Vertrag, wobei der Ersatztermin nur in beidseitigem Einvernehmen fixiert werden kann.
- GEMA-Gebühren
Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber/ Veranstalter.
- Bilder und Video
Der Auftraggeber/ Veranstalter und andere Personen dürfen von der Darbietung aus rechtlichen Gründen nur mit vorheriger Zustimmung des Künstlers Aufzeichnungen wie z.B. Video, Film und DVD anfertigen. Fotos für private bzw. betriebsinterne Zwecke sind erlaubt.
Das Urheberrecht der gesamten Aufführung liegt allein bei „Zauberer Manolo“.
„Zauberer Manolo“ ist berechtigt, z.B. Fotos-, Ton- und Videoaufnahmen von SEINEM EIGENEN PROGRAMM aufzuzeichnen und diese zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.
- Catering
Der Auftraggeber/ Veranstalter sorgt dafür, dass Getränke und bei Aufenthaltszeiten (incl. An- und Abfahrt) über vier Stunden ein kleiner Imbiss und über sechs Stunden eine warme Mahlzeit für die Künstler kostenlos zur Verfügung stehen.
- Pausen
Bei z.B. Walk-Acts auf Stelzen muss, um Stürze zu vermeiden, Pause gemacht werden. Die Pausenzeit beträgt ca. 10% von der Auftrittszeit.
- Feuershow
Vom Auftraggeber/ Veranstalter ist eine Person vor, während und nach der Feuershow zur Betreuung der Zuschauer zu stellen. Falls sich einzelne Zuschauer unvernünftig verhalten, kann der Künstler die Feuershow unterbrechen und der Veranstalter muss diese Personen vom Auftrittsort entfernen. Falls dies nicht möglich ist, kann der Künstler die Show abbrechen und die Gage in vollem Umfang berechnen.
- Betriebshaftpflicht
„Zauberer Manolo“ bestätigt, dass er eine Betriebshaftpflicht mit der Schadenssumme von mindestens 1 Million Euro besitzt.
- Flyer
„Zauberer Manolo“ verwendet Flyer, die er zu Werbezwecken am Auftrittsort verteilen darf.
- Erfüllung des Vertrags
Die Erfüllung des Gastspielvertrags erfolgt durch Manfred Stark oder durch seine Mitarbeiter.
- Auftragsbestätigung/ Vertrag
Mündlich abgeschlossene Verträge und Auftrittsbestätigungen per E-Mail sind gültige Verträge.
- Ansprechpartner
Es muss ein Ansprechpartner mit Mobilnummer am Auftrittstag erreichbar sein. Dieser Ansprechpartner sollte evtl. für den Transport der Requisiten zu Verfügung stehen.
- Stornierung
Leiden müssen wir Ihnen, weil wir Ihren Termin fest reservieren und zu dieser Zeit keinen Auftritt mehr annehmen, Ausfallgebühren berechnen. Bei besonderen Fällen kann die Ausfallgebühr als Gutschein verwendet werden. Das Ausstellen und die Gültigkeit des Gutscheins unterliegt allein „Zauberer Manolo“.
Bei Stornierung des Vertrages/ mündlichen Vertrages werden folgende Gebühren (je Auftrag mind. 50€ plus MwSt) fällig:
90 – 120 Tage vor Auftrittsdatum: 30% der Gage
30 – 90 Tage vor Auftrittsdatum: 50% der Gage
10 – 29 Tage vor Auftrittsdatum: 60% der Gage
1 – 9 Tage vor Auftrittsdatum: 75% der Gage
Am Tag des Auftrittsdatums: 100% der Gage
Diese Regelung gilt im Streitfall, was nicht bedeutet, dass von beiden Seiten nach eigenem Ermessen nicht ein Entgegenkommen stattfinden kann oder eine andere Lösung gefunden wird z.B. zeitliche Verschiebung bei Krankheit oder Ähnliches.
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Salvatorische Klausel
Beide Parteien erklären sich mit den getroffenen Vereinbarungen dieser AGB einverstanden. Wird eine Klausel des unterzeichneten/ mündlich geschlossenen Vertrages ungültig, so berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht. Gerichtsstand ist Nürnberg.
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E-Mails
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